Monteluco di Spoleto
Die dichte Vegetation des „heiligen Waldes“ bedeckt den Monteluco (830 m ü.d.M.), den Hügel, der durch die majestätische Ponte delle Torri mit der Stadt Spoleto verbunden ist.
„Dieses heilige Holz darf niemand entweihen...“
In der Nähe von Spoleto befindet sich ein Ort inmitten der Natur, der voller Charme und Geschichte ist: der Heilige Wald von Monteluco.
Der Ursprung des Namens zeugt von der Heiligkeit des Ortes seit der Antike: lucus ist in der Tat der Begriff, mit dem die Römer einen den Göttern heiligen Wald bezeichneten, der durch strenge Gesetze wie die Lex Luci Spoletina, eines der ältesten und wichtigsten römischen epigraphischen Zeugnisse zum Thema luci, geschützt war. Die beiden Kalksteinkippen (Ende des 3. - Anfang des 2. Jahrhunderts v. Chr.), auf denen die Lex Luci eingraviert ist, wurden weit von Spoleto entfernt gefunden: eine 1876 in Castel Ritaldi und die andere 1913 in Picciche di Trevi; die Originale befinden sich im Archäologischen Nationalmuseum in Spoleto.
Das Gesetz verbot die Entweihung des Waldes, und nur an dem Tag, an dem ein jährliches Opfer dargebracht wurde, durften die Bäume gefällt werden.
Mit dem Aufkommen des Christentums wurde Monteluco zu einem idealen Ort des Gebets, und der Heilige Wald wurde weiterhin durch zahlreiche Gesetze geschützt.
Das Statut von Spoleto aus dem Jahr 1296, das wahrscheinlich ältere Vorschriften aufgreift, besagt zum Beispiel, dass das Abholzen des Waldes nur mit besonderer Erlaubnis erlaubt war. Ende des 16. Jahrhunderts forderten die Bürger von Spoleto den Stadtrat auf, dreimal wöchentlich eine Inspektion durchzuführen, um den Wald zu bewachen und eventuelle Schäden durch illegale Abholzung oder Beweidung festzustellen.
Die Bürger von Spoleto haben diesen Wald über die Jahrhunderte hinweg gepflegt, so dass er bis heute fast unverändert erhalten geblieben ist: 1919 wurde der Monteluco als Ort von besonderem Interesse anerkannt, und 1946 wurde der gesamte Berg unter Schutz gestellt, um seine wertvolle Landschaft zu schützen.
Kürzlich wurde der Wert des Heiligen Waldes von Monteluco durch die Ausweisung als Gebiet von gemeinschaftlichem Interesse gemäß den EWG-Richtlinien erneut bestätigt.